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125 ccm Maschinen sind steuerfrei!

Wussten Sie, dass Maschinen mit einem Hubraum von maximal 125 ccm steuerfrei sind?
Falls Sie noch mit dem Gedanken spielen sich eine solche Maschine anzuschaffen, ist das doch ein super Argument für den Kauf – oder nicht?

Fahrberechtigt für diese Modelle ist jeder mit einem Führerschein der Klasse A1 bzw. 1B. Seit 31.12.2019 ist eine Änderung an der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt und eine sogenannte Fahrerprobung durchlaufen wurde, darf man nun auch mit dem Auto-Führerschein (Klasse B196) Zweiräder mit 125 ccm fahren. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Führerscheinstelle.

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